+114. Sofern eingerichtet, sollte die Risikomanagementfunktion den gesamten Emittenten von ART …

114. Sofern eingerichtet, sollte die Risikomanagementfunktion den gesamten Emittenten von ART …

Sofern eingerichtet, sollte die Risikomanagementfunktion den gesamten Emittenten von ART abdecken. Die Risikomanagementfunktion sollte unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien für die Verhältnismäßigkeit über ausreichende Befugnisse, ausreichendes Gewicht und ausreichende Ressourcen verfügen, um die Risikorichtlinien und den Risikomanagementrahmen entsprechend Abschnitt 11 umzusetzen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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