+14. Risikomanagementfunktion
---+114. Sofern eingerichtet, sollte die Risikomanagementfunktion den gesamten Emittenten von ART …
---+115. Die Risikomanagementfunktion sollte erforderlichenfalls direkten Zugang zum Leitungsorgan in …
---+116. Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen …
---+117. Die Mitarbeiter innerhalb der Risikomanagementfunktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
---+118. Sofern eingerichtet, sollte die Risikomanagementfunktion ein zentraler organisatorischer …
---+119. Die Risikomanagementfunktion sollte unabhängige einschlägige Informationen, Analysen und …

14. Risikomanagementfunktion

14. Risikomanagementfunktion

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
114. Sofern eingerichtet, sollte die Risikomanagementfunktion den gesamten Emittenten von ART …

Sofern eingerichtet, sollte die Risikomanagementfunktion den gesamten Emittenten von ART abdecken. Die Risikomanagementfunktion sollte unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien für die Verhältnismäßigkeit über ausreichende Befugnisse, ausreichendes Gewicht und ausreichende Ressourcen verfügen, um die Risikorichtlinien und den Risikomanagementrahmen entsprechend Abschnitt 11 umzusetzen.

115. Die Risikomanagementfunktion sollte erforderlichenfalls direkten Zugang zum Leitungsorgan in …

Die Risikomanagementfunktion sollte erforderlichenfalls direkten Zugang zum Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion haben, sofern dies eingerichtet ist.

116. Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen …

Die Risikomanagementfunktion sollte Zugang zu allen Geschäftsbereichen und sonstigen internen Einheiten haben, die das Potenzial zur Erzeugung von Risiken aufweisen.

117. Die Mitarbeiter innerhalb der Risikomanagementfunktion sollten über ausreichende Kenntnisse …

Die Mitarbeiter innerhalb der Risikomanagementfunktion sollten über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen mit Blick auf die Techniken und Verfahren des Risikomanagements sowie Märkte und Produkte besitzen und Zugang zu regelmäßigen Weiterbildungen haben.

118. Sofern eingerichtet, sollte die Risikomanagementfunktion ein zentraler organisatorischer …

Sofern eingerichtet, sollte die Risikomanagementfunktion ein zentraler organisatorischer Bestandteil des Emittenten von ART und so strukturiert sein, dass sie die Risikorichtlinien umsetzen und den Risikomanagementrahmen kontrollieren kann. Die Risikomanagementfunktion sollte eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung wirksamer Risikomanagementprozesse eines Emittenten von ART spielen. Die Risikomanagementfunktion sollte in alle wichtigen Entscheidungen im Bereich des Risikomanagements aktiv eingebunden sein. Soweit anwendbar sollte in einer Gruppe die Risikomanagementfunktion im Unionsmutterunternehmen in der Lage sein, über eine gruppenweite ganzheitliche Übersicht über alle Risiken zu verfügen und sicherzustellen, dass die Risikostrategie eingehalten wird.

119. Die Risikomanagementfunktion sollte unabhängige einschlägige Informationen, Analysen und …

Die Risikomanagementfunktion sollte unabhängige einschlägige Informationen, Analysen und Expertenmeinungen über Risikopositionen bereitstellen und die Geschäftsbereiche oder internen Einheiten in allen risikopolitischen Fragestellungen beraten; zudem sollte sie das Leitungsorgan darüber informieren, ob diese Informationen und Empfehlungen mit der Risikostrategie und dem Risikoappetit des Emittenten von ART in Einklang stehen. Die Risikomanagementfunktion kann Verbesserungen des Risikomanagementrahmens und Abhilfemaßnahmen empfehlen, um Verletzungen der Risikorichtlinien, -prozesse und -limite zu beheben.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/