+121. Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen von Produkten, Prozessen oder Systemen oder …
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121. Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen von Produkten, Prozessen oder Systemen oder …
Bevor Entscheidungen über wesentliche Änderungen von Produkten, Prozessen oder Systemen oder über die Durchführung außergewöhnlicher Transaktionen getroffen werden, sollte die Risikomanagementfunktion in die Bewertung der Auswirkungen solcher Änderungen auf das Gesamtrisiko des Emittenten von ART eingebunden werden und sollte ihre Feststellungen direkt dem Leitungsorgan berichten, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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