+130. Die Risikomanagementfunktion sollte Verstöße gegen den Risikoappetit oder die Risikolimite …

130. Die Risikomanagementfunktion sollte Verstöße gegen den Risikoappetit oder die Risikolimite …

Die Risikomanagementfunktion sollte Verstöße gegen den Risikoappetit oder die Risikolimite unabhängig bewerten. Die Risikomanagementfunktion sollte die betroffenen Geschäfts- oder internen Bereiche und das Leitungsorgan informieren und mögliche Maßnahmen empfehlen. Wenn der Verstoß wesentlich ist, sollte die Risikomanagementfunktion direkt an das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion Bericht erstatten, unbeschadet der Tatsache, dass die Risikomanagementfunktion anderen internen Funktionen Bericht erstatten kann.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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