+146. Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung oder Umsetzung …
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146. Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung oder Umsetzung …
Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung oder Umsetzung konkreter interner Kontrollstrategien, -mechanismen und -verfahren oder Risikolimiten beteiligt sein. Dies sollte das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion jedoch nicht davon abhalten, die interne Revision um Beiträge in Zusammenhang mit Risiken, internen Kontrollen und der Einhaltung von geltenden Vorschriften zu konsultieren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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