+16. Funktion der Internen Revision
---+143. Sofern eingerichtet, sollte die interne Revision unabhängig sein und über ausreichend …
---+144. Die interne Revision sollte unabhängig von den von ihr geprüften Tätigkeiten sein. Daher …
---+145. Die interne Revision sollte nach einem risikobasierten Ansatz unabhängige Prüfungen vornehmen …
---+146. Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung oder Umsetzung …
---+147. Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen des Emittenten von ART …
---+148. Die interne Revision sollte insbesondere die Integrität der Prozesse des Emittenten von ART …
---+149. Die interne Revision sollte die Angemessenheit der Prozesse für die Entwicklung der …
---+150. Die interne Revision sollte über einen uneingeschränkten emittentenweiten Zugang zu allen …
---+151. Die interne Revision sollte nationale und internationale Normen des Berufsstandes einhalten. …
---+152. Die Tätigkeit der internen Revision sollte entsprechend einem Prüfungsplan und einem …
---+153. Mindestens einmal jährlich sollte ein interner Prüfungsplan auf der Grundlage der jährlichen …
---+154. Alle Prüfungsempfehlungen sollten Gegenstand eines formellen Nachbereitungsverfahrens durch …
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16. Funktion der Internen Revision
16. Funktion der Internen Revision
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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143. Sofern eingerichtet, sollte die interne Revision unabhängig sein und über ausreichend …
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Sofern eingerichtet, sollte die interne Revision unabhängig sein und über ausreichend Befugnisse, Gewicht und Ressourcen verfügen. Insbesondere sollte der Emittent von ART dafür Sorge tragen, dass die Qualifikation der Mitarbeiter der internen Revision sowie deren Ressourcen, vor allem ihre Prüfungsinstrumente und Methoden für die Risikoanalyse, für die Größe und Standorte des Emittenten von ART sowie die Art, den Umfang und die Komplexität der mit dem Geschäftsmodell, den Geschäftstätigkeiten, der Risikokultur und dem Risikoappetit des Emittenten von ART einhergehenden Risiken, angemessen sind.
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144. Die interne Revision sollte unabhängig von den von ihr geprüften Tätigkeiten sein. Daher …
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Die interne Revision sollte unabhängig von den von ihr geprüften Tätigkeiten sein. Daher sollte die interne Revision nicht mit anderen Funktionen kombiniert werden.
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145. Die interne Revision sollte nach einem risikobasierten Ansatz unabhängige Prüfungen vornehmen …
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Die interne Revision sollte nach einem risikobasierten Ansatz unabhängige Prüfungen vornehmen und eine objektive Gewähr für die Compliance aller Tätigkeiten und Einheiten eines Emittenten von ART, einschließlich der Inanspruchnahme von Drittunternehmen, mit den Richtlinien und Verfahren des Emittenten von ART und mit externen aufsichtlichen Anforderungen bieten.
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146. Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung oder Umsetzung …
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Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung oder Umsetzung konkreter interner Kontrollstrategien, -mechanismen und -verfahren oder Risikolimiten beteiligt sein. Dies sollte das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion jedoch nicht davon abhalten, die interne Revision um Beiträge in Zusammenhang mit Risiken, internen Kontrollen und der Einhaltung von geltenden Vorschriften zu konsultieren.
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147. Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen des Emittenten von ART …
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Die interne Revision sollte bewerten, ob der interne Kontrollrahmen des Emittenten von ART nach den Ausführungen in Titel V sowohl wirksam als auch effizient sind. Insbesondere sollte die interne Revision Folgendes beurteilen: - a. die Angemessenheit des Rahmenwerks für die interne Governance des Emittenten von ART;
- b. den Umstand, ob bestehende Richtlinien und Verfahren nach wie vor angemessen sind und den gesetzlichen und aufsichtlichen Anforderungen sowie dem Risikoappetit und der Risikostrategie des Emittenten von ART entsprechen;
- c. die Übereinstimmung der Verfahren mit den anwendbaren Gesetzen und Rechtsvorschriften sowie mit den Entscheidungen des Leitungsorgans;
- d. den Umstand, ob die Verfahren korrekt und wirksam umgesetzt werden (z. B. Compliance der Durchführung von Transaktionen, der Umfang des tatsächlich eingegangenen Risikos, usw.);
- e. die Eignung, Qualität und Wirksamkeit der durchgeführten Kontrollen sowie die erfolgte Berichterstattung seitens der Geschäftseinheiten (erste Verteidigungslinie) sowie der Risikomanagementfunktion und Compliance-Funktion.
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148. Die interne Revision sollte insbesondere die Integrität der Prozesse des Emittenten von ART …
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Die interne Revision sollte insbesondere die Integrität der Prozesse des Emittenten von ART zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit der Methoden und Techniken zur Risikoquantifizierung, einschließlich der Modelle, prüfen. Sie sollte ferner die Qualität und die Nutzung von Instrumenten für die qualitative Risikoermittlung und -bewertung und die zur Risikominderung ergriffenen Maßnahmen beurteilen.
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149. Die interne Revision sollte die Angemessenheit der Prozesse für die Entwicklung der …
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Die interne Revision sollte die Angemessenheit der Prozesse für die Entwicklung der Kryptowerte-Whitepaper, deren Genehmigung und die Prozesse, wie ART öffentlich angeboten werden, überprüfen.
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150. Die interne Revision sollte über einen uneingeschränkten emittentenweiten Zugang zu allen …
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Die interne Revision sollte über einen uneingeschränkten emittentenweiten Zugang zu allen Aufzeichnungen, Dokumenten, Informationen und Gebäuden des Emittenten von ART verfügen. Dies sollte den Zugang zu den Management-Informationssystemen und Protokollen aller Ausschüsse und Entscheidungsorgane einschließen.
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151. Die interne Revision sollte nationale und internationale Normen des Berufsstandes einhalten. …
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Die interne Revision sollte nationale und internationale Normen des Berufsstandes einhalten. Ein Beispiel für die hier angeführten Normen des Berufsstandes sind die vom Institute of Internal Auditors (IIA) verfassten Standards.
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152. Die Tätigkeit der internen Revision sollte entsprechend einem Prüfungsplan und einem …
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Die Tätigkeit der internen Revision sollte entsprechend einem Prüfungsplan und einem detaillierten Prüfungsprogramm auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes regelmäßig durchgeführt werden.
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153. Mindestens einmal jährlich sollte ein interner Prüfungsplan auf der Grundlage der jährlichen …
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Mindestens einmal jährlich sollte ein interner Prüfungsplan auf der Grundlage der jährlichen Prüfungsziele der internen Revision erstellt werden. Der interne Prüfungsplan sollte vom Leitungsorgan genehmigt werden.
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154. Alle Prüfungsempfehlungen sollten Gegenstand eines formellen Nachbereitungsverfahrens durch …
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Alle Prüfungsempfehlungen sollten Gegenstand eines formellen Nachbereitungsverfahrens durch die jeweils zuständige Leitungsebene sein, dem Leitungsorgan des Emittenten von ART mitgeteilt und der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werden, um ihre wirksame und fristgerechte Abarbeitung sicherzustellen und darüber Bericht zu erstatten.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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