+154. Alle Prüfungsempfehlungen sollten Gegenstand eines formellen Nachbereitungsverfahrens durch …

154. Alle Prüfungsempfehlungen sollten Gegenstand eines formellen Nachbereitungsverfahrens durch …

Alle Prüfungsempfehlungen sollten Gegenstand eines formellen Nachbereitungsverfahrens durch die jeweils zuständige Leitungsebene sein, dem Leitungsorgan des Emittenten von ART mitgeteilt und der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werden, um ihre wirksame und fristgerechte Abarbeitung sicherzustellen und darüber Bericht zu erstatten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/