+5. In diesen Leitlinien werden das Format und die Informationen festgelegt, die in den …

5. In diesen Leitlinien werden das Format und die Informationen festgelegt, die in den …

In diesen Leitlinien werden das Format und die Informationen festgelegt, die in den Sanierungsplan aufzunehmen sind, den Emittenten vermögenswertreferenzierter Token (ARTs) und Emittenten von E-Geld-Token (EMTs) gemäß den Artikeln 46 und 55 der Verordnung (EU) 2023/11142 erstellen und aufrechterhalten müssen.


2 Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/