+5. In diesen Leitlinien werden das Format und die Informationen festgelegt, die in den …
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5. In diesen Leitlinien werden das Format und die Informationen festgelegt, die in den …
In diesen Leitlinien werden das Format und die Informationen festgelegt, die in den Sanierungsplan aufzunehmen sind, den Emittenten vermögenswertreferenzierter Token (ARTs) und Emittenten von E-Geld-Token (EMTs) gemäß den Artikeln 46 und 55 der Verordnung (EU) 2023/11142 erstellen und aufrechterhalten müssen.
2 Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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