+25. Darüber hinaus beschränken die Emittenten ihre Sanierungsplanindikatoren nicht auf die in …

25. Darüber hinaus beschränken die Emittenten ihre Sanierungsplanindikatoren nicht auf die in …

Darüber hinaus beschränken die Emittenten ihre Sanierungsplanindikatoren nicht auf die in Anhang I enthaltene Liste. Vielmehr sollten sie die Aufnahme der am besten geeigneten Indikatoren in Erwägung ziehen, selbst wenn diese nicht in Anhang I aufgeführt sind, und ziehen dazu die in diesen Leitlinien festgelegten Kriterien heran, einschließlich beispielsweise Indikatoren, die hilfreich wären, um Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken Rechnung zu tragen, sowie unter allen anderen Umständen, wenn Probleme in einem relevanten Bereich festgestellt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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