+25. Darüber hinaus beschränken die Emittenten ihre Sanierungsplanindikatoren nicht auf die in …
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25. Darüber hinaus beschränken die Emittenten ihre Sanierungsplanindikatoren nicht auf die in …
Darüber hinaus beschränken die Emittenten ihre Sanierungsplanindikatoren nicht auf die in Anhang I enthaltene Liste. Vielmehr sollten sie die Aufnahme der am besten geeigneten Indikatoren in Erwägung ziehen, selbst wenn diese nicht in Anhang I aufgeführt sind, und ziehen dazu die in diesen Leitlinien festgelegten Kriterien heran, einschließlich beispielsweise Indikatoren, die hilfreich wären, um Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken Rechnung zu tragen, sowie unter allen anderen Umständen, wenn Probleme in einem relevanten Bereich festgestellt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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