+26. Die Emittenten sollten sicherstellen, dass die Liste der Sanierungsplanindikatoren und die …
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26. Die Emittenten sollten sicherstellen, dass die Liste der Sanierungsplanindikatoren und die …
Die Emittenten sollten sicherstellen, dass die Liste der Sanierungsplanindikatoren und die Kalibrierung ihrer Schwellenwerte auf ihrer internen Risikobewertung beruhen und stets mit ihrem Rahmen für die Risikobereitschaft in Einklang stehen. Änderungen der Risikobereitschaft der Emittenten sollten eine Überprüfung der Liste der Sanierungsindikatoren und Schwellenwerte auslösen, damit festgestellt werden kann, ob sie im Falle von Änderungen ihres Rahmens für die Risikobereitschaft weiterhin geeignet sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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