+32. Unter den auf einen oder mehrere Referenzvermögenswerte bezogenen Indikatoren sollten die …
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32. Unter den auf einen oder mehrere Referenzvermögenswerte bezogenen Indikatoren sollten die …
Unter den auf einen oder mehrere Referenzvermögenswerte bezogenen Indikatoren sollten die Emittenten stets zumindest einen Indikator für das Abkopplungsrisiko aufnehmen, der das Risiko abbildet, dass der Marktwert des Tokens vom oder von den Referenzwerte(n) abweicht. Der Indikator für das Abkopplungsrisiko wird als das Verhältnis zwischen dem Marktwert des Tokens und dem oder der Referenzwert(e) gemessen; es wird erwartet, dass er zu jedem Zeitpunkt 1 beträgt, wobei das Toleranzintervall 1 % nicht übersteigen darf. In Fällen, in denen das Verhältnis unter 1 liegt, ergreift der Emittent die in seinem Sanierungsplan vorgesehenen Maßnahmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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