+32. Unter den auf einen oder mehrere Referenzvermögenswerte bezogenen Indikatoren sollten die …

32. Unter den auf einen oder mehrere Referenzvermögenswerte bezogenen Indikatoren sollten die …

Unter den auf einen oder mehrere Referenzvermögenswerte bezogenen Indikatoren sollten die Emittenten stets zumindest einen Indikator für das Abkopplungsrisiko aufnehmen, der das Risiko abbildet, dass der Marktwert des Tokens vom oder von den Referenzwerte(n) abweicht. Der Indikator für das Abkopplungsrisiko wird als das Verhältnis zwischen dem Marktwert des Tokens und dem oder der Referenzwert(e) gemessen; es wird erwartet, dass er zu jedem Zeitpunkt 1 beträgt, wobei das Toleranzintervall 1 % nicht übersteigen darf. In Fällen, in denen das Verhältnis unter 1 liegt, ergreift der Emittent die in seinem Sanierungsplan vorgesehenen Maßnahmen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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