+34. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan beschreiben, wie sie die Angemessenheit der …
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34. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan beschreiben, wie sie die Angemessenheit der …
Die Emittenten sollten im Sanierungsplan beschreiben, wie sie die Angemessenheit der Sanierungsplanindikatoren und die Kalibrierung ihrer Schwellenwerte regelmäßig überwachen und aktualisieren werden. Insbesondere sollten die Emittenten angeben, wie sie sicherstellen, dass der Sanierungsplan aktualisiert wird, wenn dies aufgrund einer Änderung der Finanzlage oder Geschäftstätigkeit des Instituts und/oder der finanziellen und wirtschaftlichen Situation des/der Token (s) erforderlich ist. Die Emittenten sollten in den Sanierungsplan aufnehmen, dass jegliche Aktualisierung der Kalibrierung der Schwellenwerte für die Sanierungsplanindikatoren der zuständigen Behörde unverzüglich mitgeteilt und erläutert werden muss. Die Emittenten sollten zu jeder Zeit sicherstellen, dass die Sanierungsplanindikatoren und ihre Schwellenwerte vollständig mit dem Risikomanagementrahmen des Emittenten übereinstimmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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