+38. Um der Wahrscheinlichkeit Rechnung zu tragen, dass die im vorstehenden Absatz festgelegten …
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38. Um der Wahrscheinlichkeit Rechnung zu tragen, dass die im vorstehenden Absatz festgelegten …
Um der Wahrscheinlichkeit Rechnung zu tragen, dass die im vorstehenden Absatz festgelegten Zeitrahmen es dem Emittenten möglicherweise nicht ermöglichen, rechtzeitig auf die Überschreitungeines Schwellenwerts zu reagieren, sollten die Emittenten auf der Grundlage der Besonderheiten ihrer Geschäftstätigkeit sowie des Umfangs und der Komplexität der Vermögenswertreserve die am besten geeignete Frist für die Durchführung dieser Tätigkeiten festlegen. In keinem Fall sollten die im vorstehenden Absatz genannten Fristen verlängert werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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