+58. Im Kommunikations- und Informationsplan sollte klargestellt werden, wie der Emittent a) intern …

58. Im Kommunikations- und Informationsplan sollte klargestellt werden, wie der Emittent a) intern …

Im Kommunikations- und Informationsplan sollte klargestellt werden, wie der Emittent

  • a) intern zu kommunizieren beabsichtigt, insbesondere gegenüber dem Personal, Betriebsräten und etwaigen sonstigen Personalvertretern,
  • b) und extern zu kommunizieren beabsichtigt, insbesondere gegenüber den Inhabern von Token, Anteilseignern und anderen Anlegern, zuständigen Behörden, Finanzmärkten und Finanzmarktinfrastrukturen, anderen Gegenparteien und gegebenenfalls der Öffentlichkeit.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/