+58. Im Kommunikations- und Informationsplan sollte klargestellt werden, wie der Emittent a) intern …
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58. Im Kommunikations- und Informationsplan sollte klargestellt werden, wie der Emittent a) intern …
Im Kommunikations- und Informationsplan sollte klargestellt werden, wie der Emittent - a) intern zu kommunizieren beabsichtigt, insbesondere gegenüber dem Personal, Betriebsräten und etwaigen sonstigen Personalvertretern,
- b) und extern zu kommunizieren beabsichtigt, insbesondere gegenüber den Inhabern von Token, Anteilseignern und anderen Anlegern, zuständigen Behörden, Finanzmärkten und Finanzmarktinfrastrukturen, anderen Gegenparteien und gegebenenfalls der Öffentlichkeit.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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