+59. In dem Kommunikations- und Informationsplan sollten die Emittenten ferner darlegen, wie sie die …
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59. In dem Kommunikations- und Informationsplan sollten die Emittenten ferner darlegen, wie sie die …
In dem Kommunikations- und Informationsplan sollten die Emittenten ferner darlegen, wie sie die Aufrechterhaltung ihrer tokenbezogenen Dienstleistungen sicherstellen, und sie sollten die vorgesehenen Fristen für die Wiederaufnahmeihres Geschäftsbetriebs und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nennen. Der Kommunikations- und Infomrationsplan sollte auch Szenarien berücksichtigen, in denen es unwahrscheinlich ist, dass der Emittent seine Geschäftsbetrieb wiederherstellt oder seine Verpflichtungen erfüllt, was zur Aktivierung des Rücktauschplans des Emittenten führen würde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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