+Anhang III – Nicht abschließende Liste möglicher Sanierungsoptionen, die die Emittenten in ihren Sanierungsplänen verwenden könnten
---+1. Kapitalerhöhung.
---+2. Zuführung zusätzlicher Mittel.
---+3. Zugang zu Standardfazilitäten der Zentralbanken, soweit die Voraussetzungen erfüllt werden.
---+4. Änderung der Zusammensetzung und/oder Verringerung des Risikogehalts der Vermögenswertreserve.
---+5. Wechsel des Drittanbieters (z. B. des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen).
---+6. Erwerb von Finanzgarantien von einem Kreditinstitut oder einem Versicherungsunternehmen, die den …
---+7. Unternehmensveräußerung.
---+8. Verschmelzung mit einem anderen Emittenten.
---+9. Zusammenlegung einer Ausgabe vermögenswertreferenzierter Token mit einer anderen.
---+10. Geschäftspolitische Maßnahmen.

Anhang III – Nicht abschließende Liste möglicher Sanierungsoptionen, die die Emittenten in ihren Sanierungsplänen verwenden könnten

Anhang III – Nicht abschließende Liste möglicher Sanierungsoptionen, die die Emittenten in ihren Sanierungsplänen verwenden könnten

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Kapitalerhöhung.

Kapitalerhöhung.

2. Zuführung zusätzlicher Mittel.

Zuführung zusätzlicher Mittel.

3. Zugang zu Standardfazilitäten der Zentralbanken, soweit die Voraussetzungen erfüllt werden.

Zugang zu Standardfazilitäten der Zentralbanken, soweit die Voraussetzungen erfüllt werden.

4. Änderung der Zusammensetzung und/oder Verringerung des Risikogehalts der Vermögenswertreserve.

Änderung der Zusammensetzung und/oder Verringerung des Risikogehalts der Vermögenswertreserve.

5. Wechsel des Drittanbieters (z. B. des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen).

Wechsel des Drittanbieters (z. B. des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen).

6. Erwerb von Finanzgarantien von einem Kreditinstitut oder einem Versicherungsunternehmen, die den …

Erwerb von Finanzgarantien von einem Kreditinstitut oder einem Versicherungsunternehmen, die den Wert der Vermögenswertreserve abdecken.

7. Unternehmensveräußerung.

Unternehmensveräußerung.

8. Verschmelzung mit einem anderen Emittenten.

Verschmelzung mit einem anderen Emittenten.

9. Zusammenlegung einer Ausgabe vermögenswertreferenzierter Token mit einer anderen.

Zusammenlegung einer Ausgabe vermögenswertreferenzierter Token mit einer anderen.

10. Geschäftspolitische Maßnahmen.

Geschäftspolitische Maßnahmen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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