+Anhang III – Nicht abschließende Liste möglicher Sanierungsoptionen, die die Emittenten in ihren Sanierungsplänen verwenden könnten
---+1. Kapitalerhöhung.
---+2. Zuführung zusätzlicher Mittel.
---+3. Zugang zu Standardfazilitäten der Zentralbanken, soweit die Voraussetzungen erfüllt werden.
---+4. Änderung der Zusammensetzung und/oder Verringerung des Risikogehalts der Vermögenswertreserve.
---+5. Wechsel des Drittanbieters (z. B. des Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen).
---+6. Erwerb von Finanzgarantien von einem Kreditinstitut oder einem Versicherungsunternehmen, die den …
---+7. Unternehmensveräußerung.
---+8. Verschmelzung mit einem anderen Emittenten.
---+9. Zusammenlegung einer Ausgabe vermögenswertreferenzierter Token mit einer anderen.
---+10. Geschäftspolitische Maßnahmen.
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Anhang III – Nicht abschließende Liste möglicher Sanierungsoptionen, die die Emittenten in ihren Sanierungsplänen verwenden könnten
Anhang III – Nicht abschließende Liste möglicher Sanierungsoptionen, die die Emittenten in ihren Sanierungsplänen verwenden könnten
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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