+13. Die Emittenten von ART/EMT sollten bewerten, ob es notwendig ist, die Prozentsätze der …

13. Die Emittenten von ART/EMT sollten bewerten, ob es notwendig ist, die Prozentsätze der …

Die Emittenten von ART/EMT sollten bewerten, ob es notwendig ist, die Prozentsätze der Vermögenswertreserve mit einer Restlaufzeit von bis zu einem oder fünf Arbeitstagen gemäß Artikel 36 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1114 zu ergänzen, sobald die einschlägige delegierte Verordnung in Kraft tritt, indem sie auf der Grundlage ihrer jeweiligen historischen Beobachtungen der im Hinblick auf Bruttoabflüsse ungünstigsten beobachteten Fälle mit einer Restlaufzeit von 1 und 5 Tagen ein Konfidenzintervall von 99 % in Bezug auf den durchschnittlichen Rücktauschbetrag schätzen. 4.2.2 Risiko im Zusammenhang mit Einlagen bei Kreditinstituten

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/