+9. Emittenten von ARTs, CASPs und die zuständigen Behörden sollten die Größe des Emittenten von …
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9. Emittenten von ARTs, CASPs und die zuständigen Behörden sollten die Größe des Emittenten von …
Emittenten von ARTs, CASPs und die zuständigen Behörden sollten die Größe des Emittenten von ARTs oder der CASPs, seine interne Organisation und die Art, den Umfang und die Komplexität der emittierten Vermögenswerte und der erbrachten Dienstleistungen berücksichtigen, wenn sie die ausreichenden individuellen und kollektiven Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten der Mitglieder des Leitungsorgans bewerten und sich vergewissern, dass die einzelnen Mitglieder in der Lage sind, neben ihren sonstigen zeitlichen Verpflichtungen ausreichend Zeit für die effektive Wahrnehmung ihrer Aufgaben aufzuwenden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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