+19. Die Mitglieder des Leitungsorgans sollten in der Lage sein, zur Umsetzung einer angemessenen …
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19. Die Mitglieder des Leitungsorgans sollten in der Lage sein, zur Umsetzung einer angemessenen …
Die Mitglieder des Leitungsorgans sollten in der Lage sein, zur Umsetzung einer angemessenen Unternehmens- und Risikokultur, von Unternehmenswerten und eines angemessenen Verhaltens innerhalb des Leitungsorgans beizutragen, um die Geschäfte auf kompetente und verantwortungsvolle Weise zu führen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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