+26. Bei der Bewertung der praktischen und beruflichen Erfahrung aus früheren Positionen sollte …
|
26. Bei der Bewertung der praktischen und beruflichen Erfahrung aus früheren Positionen sollte …
Bei der Bewertung der praktischen und beruflichen Erfahrung aus früheren Positionen sollte insbesondere Folgendes berücksichtigt werden: - a. Art der bekleideten Position und deren hierarchische Ebene;
- b. Dauer der Dienstzeit innerhalb einer Position;
- c. Anzahl von weisungsgebundenen Mitarbeitern;
- d. Art und Komplexität des Unternehmens, in dem die Position bekleidet wurde, einschließlich seiner Organisationsstruktur;
- e. Umfang der Kompetenzen, Entscheidungsbefugnisse und Verantwortlichkeiten des Mitglieds;
- f. das durch die Position erworbene Fachwissen;
- g. zusätzliche Kenntnisse, die durch akademische Tätigkeiten erworben wurden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|