+48. Um eine angemessene laufende Aufsicht zu gewährleisten, sollten der Emittent von ARTs und der …

48. Um eine angemessene laufende Aufsicht zu gewährleisten, sollten der Emittent von ARTs und der …

Um eine angemessene laufende Aufsicht zu gewährleisten, sollten der Emittent von ARTs und der CASP die zuständige Behörde über die vorgeschlagene Bestellung von Mitgliedern oder unverzüglich nach der Bestellung der Mitglieder unterrichten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/