+54. Bei der Bewertung der angemessenen kollektiven Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen des …
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54. Bei der Bewertung der angemessenen kollektiven Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen des …
Bei der Bewertung der angemessenen kollektiven Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen des Leitungsorgans sollte der Emittent von ARTs oder der CASP zunächst alle einzelnen Mitglieder bewerten, die Ergebnisse den Geschäftstätigkeiten zuordnen und ermitteln, ob das Leitungsorgan für alle diese Tätigkeiten kollektiv über angemessene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, um das wirksame Funktionieren des Leitungsorgans sicherzustellen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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