+Aufhebung
---+11. Die „Gemeinsamen Leitlinien nach Artikel 25 der Verordnung (EU) 2015/847 zu den Maßnahmen, mit …

Aufhebung

Aufhebung

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
11. Die „Gemeinsamen Leitlinien nach Artikel 25 der Verordnung (EU) 2015/847 zu den Maßnahmen, mit …

Die „Gemeinsamen Leitlinien nach Artikel 25 der Verordnung (EU) 2015/847 zu den Maßnahmen, mit deren Hilfe Zahlungsdienstleister das Fehlen oder die Unvollständigkeit von Angaben zum Zahler und zum Begünstigten feststellen können, und zu den empfohlenen Verfahren für die Bearbeitung eines Geldtransfers, bei dem die vorgeschriebenen Angaben fehlen“4 werden zum 30. Dezember 2024 aufgehoben.


4 JC/GL/2017/16

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/