+21. PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten Infrastrukturen und Dienste für die Übermittlung und den …
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21. PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten Infrastrukturen und Dienste für die Übermittlung und den …
PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten Infrastrukturen und Dienste für die Übermittlung und den Erhalt von Angaben nutzen, die technisch in der Lage sind, die Angaben vollständig und ohne Auslassungen oder Fehler in der Darstellung der Angaben gemäß diesen Leitlinien zu übermitteln und zu erhalten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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