+21. PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten Infrastrukturen und Dienste für die Übermittlung und den …

21. PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten Infrastrukturen und Dienste für die Übermittlung und den …

PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten Infrastrukturen und Dienste für die Übermittlung und den Erhalt von Angaben nutzen, die technisch in der Lage sind, die Angaben vollständig und ohne Auslassungen oder Fehler in der Darstellung der Angaben gemäß diesen Leitlinien zu übermitteln und zu erhalten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/