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+23. PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten sicherstellen, dass die Systeme, die sie für die Übermittlung … |
23. PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten sicherstellen, dass die Systeme, die sie für die Übermittlung …PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten sicherstellen, dass die Systeme, die sie für die Übermittlung von Angaben verwenden, sicher sind. Die CASP sollten auch die Hinweise anwenden, die den PSP in den EBA-Leitlinien für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken6 und den EBA-Leitlinien zu Auslagerungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt werden7 . Kryptowertetransfers 6 EBA/GL/2019/04. 7 EBA/GL/2019/02. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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