+25. Bei der Übermittlung von Angaben gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2023/1113 sollten der …
|
25. Bei der Übermittlung von Angaben gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2023/1113 sollten der …
Bei der Übermittlung von Angaben gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2023/1113 sollten der CASP des Originators und der ICASP: - a) die Angaben entweder als Teil des Transfers auf der Blockchain oder auf einer anderen Distributed-Ledger-Technologie (DLT)-Plattform oder unabhängig davon über verschiedene Kommunikationskanäle übermitteln - einschließlich der direkten Kommunikation zwischen CASP, Anwendungsprogrammierschnittstellen (API), Code-Lösungen, die auf der Blockchain laufen, und anderen Lösungen von Drittanbietern; und
- b) die vorgeschriebenen Angaben sofort und sicher übermitteln, und zwar spätestens bei der Ausführung der Blockchain-Transaktion.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|