+25. Bei der Übermittlung von Angaben gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2023/1113 sollten der …

25. Bei der Übermittlung von Angaben gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2023/1113 sollten der …

Bei der Übermittlung von Angaben gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2023/1113 sollten der CASP des Originators und der ICASP:

  • a) die Angaben entweder als Teil des Transfers auf der Blockchain oder auf einer anderen Distributed-Ledger-Technologie (DLT)-Plattform oder unabhängig davon über verschiedene Kommunikationskanäle übermitteln - einschließlich der direkten Kommunikation zwischen CASP, Anwendungsprogrammierschnittstellen (API), Code-Lösungen, die auf der Blockchain laufen, und anderen Lösungen von Drittanbietern; und
  • b) die vorgeschriebenen Angaben sofort und sicher übermitteln, und zwar spätestens bei der Ausführung der Blockchain-Transaktion.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/