+50. Der PSP des Zahlungsempfängers, der CASP des Begünstigten, der IPSP und der ICASP sollten …
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50. Der PSP des Zahlungsempfängers, der CASP des Begünstigten, der IPSP und der ICASP sollten …
Der PSP des Zahlungsempfängers, der CASP des Begünstigten, der IPSP und der ICASP sollten mindestens die folgenden Angaben als bedeutungslos behandeln: - a) Buchstabenketten aus zufälligen oder unlogischen Buchstaben (z. B. „xxxxx“ oder „ABCDEFG“);
- b) Verwendung von Titeln (wie Dr. oder Frau) ohne den Namen der Person;
- c) andere Bezeichnungen, die inkohärent oder unverständlich sind (z. B. „Ein anderer“ oder „Mein Kunde“).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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