+57. Beschließt ein PSP, IPSP, CASP oder ICASP, die vorgeschriebenen Angaben vom vorangehenden PSP …

57. Beschließt ein PSP, IPSP, CASP oder ICASP, die vorgeschriebenen Angaben vom vorangehenden PSP …

Beschließt ein PSP, IPSP, CASP oder ICASP, die vorgeschriebenen Angaben vom vorangehenden PSP, IPSP, CASP oder ICASP in der Transferkette anzufordern, sollte er den vorangehenden PSP, IPSP, CASP oder ICASP in der Transferkette über die technischen Maßnahmen unterrichten, die bei diesem Transfer aufgrund fehlender oder unvollständiger Angaben gegebenenfalls ergriffen wurden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/