+30. Bei der Entwicklung solcher Szenarien sollten Emittenten, die der Verpflichtung zum Halten …

30. Bei der Entwicklung solcher Szenarien sollten Emittenten, die der Verpflichtung zum Halten …

Bei der Entwicklung solcher Szenarien sollten Emittenten, die der Verpflichtung zum Halten einer Vermögenswertreserve unterliegen, die Liquiditätsmanagementpolitik und -verfahren berücksichtigen, wie in Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114 dargelegt und in Einklang mit Artikel 45 Absatz 7 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/1114 und den EBA-Leitlinien zu den gemeinsamen Referenzparametern der Stresstestszenarien gemäß Artikel 45 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/11144 festgelegt.


4 EBA/GL/2024/08. Abrufbar unter: Abschlussbericht über Leitlinien zu Liquiditätsstresstests gemäß Artikel 45 Absatz 8 von MiCAR (europa.eu).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/