+30. Bei der Entwicklung solcher Szenarien sollten Emittenten, die der Verpflichtung zum Halten …
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30. Bei der Entwicklung solcher Szenarien sollten Emittenten, die der Verpflichtung zum Halten …
Bei der Entwicklung solcher Szenarien sollten Emittenten, die der Verpflichtung zum Halten einer Vermögenswertreserve unterliegen, die Liquiditätsmanagementpolitik und -verfahren berücksichtigen, wie in Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1114 dargelegt und in Einklang mit Artikel 45 Absatz 7 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/1114 und den EBA-Leitlinien zu den gemeinsamen Referenzparametern der Stresstestszenarien gemäß Artikel 45 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/11144 festgelegt.
4 EBA/GL/2024/08. Abrufbar unter: Abschlussbericht über Leitlinien zu Liquiditätsstresstests gemäß Artikel 45 Absatz 8 von MiCAR (europa.eu).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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