+48. Insbesondere mit Blick auf die Verwahrstellen der Vermögenswertreserve und die …

48. Insbesondere mit Blick auf die Verwahrstellen der Vermögenswertreserve und die …

Insbesondere mit Blick auf die Verwahrstellen der Vermögenswertreserve und die Finanzintermediäre (falls zutreffend), die mit der Ausführung der vom Emittenten für die Verwertung der Vermögenswertreserve erteilten Aufträge betraut sind, sollten die im Rücktauschplan dargelegten Vertragsbedingungen dem Ziel angemessen Rechnung tragen, dass der Erlös aus der Verwertung der Vermögenswertreserve für die Inhaber von Token maximiert wird, dass eine bestmögliche Ausführung zugunsten der Inhaber von Token gewährleistet ist und dass ein ungerechtfertigter wirtschaftlicher Schaden für die Inhaber von Token vermieden wird.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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