+57. Die oben aufgeführten und im Rücktauschantrag enthaltenen Informationen sollten es dem …
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57. Die oben aufgeführten und im Rücktauschantrag enthaltenen Informationen sollten es dem …
Die oben aufgeführten und im Rücktauschantrag enthaltenen Informationen sollten es dem Emittenten auch ermöglichen, die Rücktauschberechtigung der Inhaber von Token zu bewerten, was die Voraussetzung dafür ist, dass die eingelösten Token eingezogen und endgültig aus dem Umlauf genommen werden können. Zu diesem Zweck sollte im Rücktauschplan festgelegt werden, wie der Mechanismus der Übergabe des Tokens gegen die Zahlung umgesetzt wird. Insbesondere sollte angegeben werden, wie jeder eingelöste Token vom Emittenten eingezogen und anschließend aus dem Umlauf genommen (oder „verbrannt“) wird und von keiner Partei wieder in Umlauf gebracht, ausgetauscht, übertragen oder verkauft werden kann.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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