+77. Um sicherzustellen, dass die Rücktauschpläne jederzeit operationell und wirksam bleiben …

77. Um sicherzustellen, dass die Rücktauschpläne jederzeit operationell und wirksam bleiben …

Um sicherzustellen, dass die Rücktauschpläne jederzeit operationell und wirksam bleiben, sollten die Emittenten diese Pläne regelmäßig überprüfen und aktualisieren, auch im Falle wesentlicher Änderungen, die sich auf den Emittenten oder sein Geschäftsumfeld auswirken, wie in Ziffer 79 näher beschrieben, und den überarbeiteten Rücktauschplan der zuständigen Behörde zur Bewertung vorlegen. Jede Änderung des Sanierungsplans sollte zu einer unverzüglichen und rechtzeitigen Überprüfung des Rücktauschplans führen, um festzustellen, ob er mit der neuen Fassung des Sanierungsplans vereinbar bleibt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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