+27. Darüber hinaus sollten die Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token …
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27. Darüber hinaus sollten die Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token …
Darüber hinaus sollten die Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token den betreffenden Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Meldebogen S 07.05 in Anhang III und die entsprechenden Erläuterungen gemäß Anhang IV übermitteln. VERORDNUNG (EU) 2023/1114
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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