+27. Darüber hinaus sollten die Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token …

27. Darüber hinaus sollten die Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token …

Darüber hinaus sollten die Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token den betreffenden Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen den Meldebogen S 07.05 in Anhang III und die entsprechenden Erläuterungen gemäß Anhang IV übermitteln. VERORDNUNG (EU) 2023/1114

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/