+20. Was Umweltrisiken betrifft, sollten die internen Verfahren und Methoden den Instituten …

20. Was Umweltrisiken betrifft, sollten die internen Verfahren und Methoden den Instituten …

Was Umweltrisiken betrifft, sollten die internen Verfahren und Methoden den Instituten ge-statten:

  • a. klimabezogene Risiken zu quantifizieren, beispielsweise durch Einschätzung der Ein-trittswahrscheinlichkeit und des Umfangs der finanziellen Auswirkungen klimabezo-gener Faktoren,
  • b. die finanziellen Risiken richtig zu verstehen, die sich aus anderen Arten von Umwelt-risiken ergeben können, beispielsweise Risiken aus der Verschlechterung der Natur, einschließlich des Verlusts an biologischer Vielfalt und des Verlusts von Ökosystem-leistungen, oder aus der mangelnden Anpassung der Tätigkeiten an Maßnahmen, die auf den Schutz und die Wiederherstellung der Natur und/oder auf die Reduzierung negativer Auswirkungen auf die Natur abzielen,
  • c. Schlüsselrisikoindikatoren (KRI) festzulegen, die zumindest die kurz- und mittelfristi-gen Zeithorizonte sowie eine mit den Ergebnissen der Materialitätsbeurteilung in Ein-klang stehende Bandbreite der Risikopositionen und Portfolios abdecken.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/