+20. Was Umweltrisiken betrifft, sollten die internen Verfahren und Methoden den Instituten …
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20. Was Umweltrisiken betrifft, sollten die internen Verfahren und Methoden den Instituten …
Was Umweltrisiken betrifft, sollten die internen Verfahren und Methoden den Instituten ge-statten: - a. klimabezogene Risiken zu quantifizieren, beispielsweise durch Einschätzung der Ein-trittswahrscheinlichkeit und des Umfangs der finanziellen Auswirkungen klimabezo-gener Faktoren,
- b. die finanziellen Risiken richtig zu verstehen, die sich aus anderen Arten von Umwelt-risiken ergeben können, beispielsweise Risiken aus der Verschlechterung der Natur, einschließlich des Verlusts an biologischer Vielfalt und des Verlusts von Ökosystem-leistungen, oder aus der mangelnden Anpassung der Tätigkeiten an Maßnahmen, die auf den Schutz und die Wiederherstellung der Natur und/oder auf die Reduzierung negativer Auswirkungen auf die Natur abzielen,
- c. Schlüsselrisikoindikatoren (KRI) festzulegen, die zumindest die kurz- und mittelfristi-gen Zeithorizonte sowie eine mit den Ergebnissen der Materialitätsbeurteilung in Ein-klang stehende Bandbreite der Risikopositionen und Portfolios abdecken.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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