+27. Sollte die Datenqualität oder die Datenverfügbarkeit anfänglich nicht den Anforderungen an das …

27. Sollte die Datenqualität oder die Datenverfügbarkeit anfänglich nicht den Anforderungen an das …

Sollte die Datenqualität oder die Datenverfügbarkeit anfänglich nicht den Anforderungen an das Risikomanagement genügen, so sollten die Institute diese Lücken und deren potenzielle Auswirkungen bewerten. Die Institute sollten Abhilfemaßnahmen ergreifen und dokumentieren, auch unter Verwendung von Schätzungen oder Näherungswerten (beispielsweise auf Grundlage sektor- und/oder regionsbezogener Eigenschaften), und diese dann zur Berücksichtigung gegenparteispezifischer Aspekte anpassen. Die Institute sollten anstreben, im Laufe der Zeit, wenn sich die Verfügbarkeit und Qualität der ESG-Daten verbessert, in geringerem Maße auf Schätzungen und Näherungswerte zurückzugreifen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/