+33. Soweit für die Beurteilung gewisser Kriterien erforderliche Daten – zum Beispiel Daten für …

33. Soweit für die Beurteilung gewisser Kriterien erforderliche Daten – zum Beispiel Daten für …

Soweit für die Beurteilung gewisser Kriterien erforderliche Daten – zum Beispiel Daten für Gegenparteien, bei denen es sich um kleinere Unternehmen handelt – noch nicht verfügbar sind, sollten die Institute wie in den Absätzen 26, 27 und 29 beschrieben vorgehen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/