+34. Für die Beurteilung der Sozial- und Governance-Risiken auf Risikopositionsebene sollten die …
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34. Für die Beurteilung der Sozial- und Governance-Risiken auf Risikopositionsebene sollten die …
Für die Beurteilung der Sozial- und Governance-Risiken auf Risikopositionsebene sollten die Institute Verfahren zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht anwenden, um die finanziellen Auswirkungen der Sozial- und Governance-Risiken und die diesbezügliche Empfindlichkeit der Geschäftsmodelle der Gegenparteien zu bewerten; dabei ist im Fall von Gegenparteien, die Unternehmen sind, auf die Einhaltung der Sozial- und Governance-Standards (z. B. diejenigen in Absatz 28 Buchstabe b Ziffer i) zu achten wie auch auf etwaige Prozessrisiken der Gegenpartei im Hinblick auf Sozial- und Governance-Themen sowie auf die einschlägigen Gesetze in der Jurisdiktion, in der die Gegenpartei ihr Geschäft betreibt. - b. Sektorbezogene und portfoliobezogene Methoden sowie Methoden für den Port-folioabgleich
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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