+34. Für die Beurteilung der Sozial- und Governance-Risiken auf Risikopositionsebene sollten die …

34. Für die Beurteilung der Sozial- und Governance-Risiken auf Risikopositionsebene sollten die …

Für die Beurteilung der Sozial- und Governance-Risiken auf Risikopositionsebene sollten die Institute Verfahren zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht anwenden, um die finanziellen Auswirkungen der Sozial- und Governance-Risiken und die diesbezügliche Empfindlichkeit der Geschäftsmodelle der Gegenparteien zu bewerten; dabei ist im Fall von Gegenparteien, die Unternehmen sind, auf die Einhaltung der Sozial- und Governance-Standards (z. B. diejenigen in Absatz 28 Buchstabe b Ziffer i) zu achten wie auch auf etwaige Prozessrisiken der Gegenpartei im Hinblick auf Sozial- und Governance-Themen sowie auf die einschlägigen Gesetze in der Jurisdiktion, in der die Gegenpartei ihr Geschäft betreibt.

  • b. Sektorbezogene und portfoliobezogene Methoden sowie Methoden für den Port-folioabgleich

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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