+36. In Bezug auf nicht-klimabezogene ESG-Faktoren sollten große Institute Folgendes entwickeln: a) …

36. In Bezug auf nicht-klimabezogene ESG-Faktoren sollten große Institute Folgendes entwickeln: a) …

In Bezug auf nicht-klimabezogene ESG-Faktoren sollten große Institute Folgendes entwickeln:

  • a) Methoden zur Ermittlung der Sektoren, die in hohem Maße von Ökosystemleistungen abhängig sind oder in hohem Maße Auswirkungen auf solche haben, sowie Instrumente zur Messung der finanziellen Auswirkungen von Naturschäden und Maßnahmen, die auf den Schutz, die Wiederherstellung und/oder die Reduzierung negativer Auswirkungen auf die Natur abzielen;
  • b) Ansätze für die Messung der positiven oder negativen Auswirkungen ihrer Portfolios auf das Erreichen der von den Vereinten Nationen aufgestellten Ziele für nachhaltige Entwicklung und für die Bewertung diesbezüglicher potenzieller finanzieller Risiken.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/