+38. Für die Zwecke von Absatz 37 sollten die Institute wissenschaftlich fundierte Szenarien …
|
38. Für die Zwecke von Absatz 37 sollten die Institute wissenschaftlich fundierte Szenarien …
Für die Zwecke von Absatz 37 sollten die Institute wissenschaftlich fundierte Szenarien verwenden, die für die Sektoren der wirtschaftlichen Tätigkeit und die geografische Lage ihrer Risikopositionen relevant sind, die aktuell sind und von nationalen, EU- oder internationalen Organisationen stammen, etwa von nationalen Umweltbehörden, von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, von der Internationalen Energieagentur, vom Network for Greening the Financial System (NGFS) oder vom Weltklimarat (International Panel on Climate Change (IPCC)). Die sektorspezifischen Dekarbonisierungspfade sollten mit dem einschlägigen politischen Ziel in Einklang stehen, beispielsweise mit dem EU-Ziel, bis zum Jahr 2050 Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität) zu erreichen und die THG-Emissionen bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu reduzieren, oder mit einschlägigen nationalen Zielen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|