+44. Die Institute sollten die ESG-Risiken konsistent zu ihren Gesamtgeschäfts- und …
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44. Die Institute sollten die ESG-Risiken konsistent zu ihren Gesamtgeschäfts- und …
Die Institute sollten die ESG-Risiken konsistent zu ihren Gesamtgeschäfts- und -risikostrate-gien in ihre regulären Risikomanagementsysteme und -verfahren einbetten, auch in Bezug auf Pläne gemäß Artikel 76 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU, sicherzustellen; vgl. dazu nach-stehend die näheren Ausführungen in Abschnitt 6. Die Institute sollten sicherstellen, dass sie einem voll integrierten Ansatz folgen, bei dem ESG-Risiken ordnungsgemäß erfasst und als Teil der Risikomanagementstrategien, der einschlägigen Grundsätze und Limite betrachtet werden. Institute, die für die ESG-Risiken besondere Regelungen vorsehen, sollten sicherstel-len, dass diese im regulären Risikomanagementrahmen berücksichtigt sind und in diesen ein-fließen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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