+50. Die Institute sollten sicherstellen, dass die ESG-Risiken, die im Zuge der …

50. Die Institute sollten sicherstellen, dass die ESG-Risiken, die im Zuge der …

Die Institute sollten sicherstellen, dass die ESG-Risiken, die im Zuge der Materialitätsbeurtei-lung als Teil ihrer Risikoinventur ermittelt werden, in der Erklärung des Instituts zum Risiko-appetit klar definiert und adressiert sind. Hinsichtlich des Risikoappetits sollte angegeben werden, welche Höhe und welche Arten von ESG-Risiken die Institute in welchem Umfang einzugehen bereit sind, auch im Hinblick auf Portfoliokonzentration und Diversifizierungs-ziele. Die Berücksichtigung der ESG-Risiken im Risikoappetit sollte mit den strategischen Zie-len und (Selbst-)Verpflichtungen des Instituts wie auch mit den in Abschnitt 6 näher angege-benen Plänen und Zielen in Einklang stehen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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