+50. Die Institute sollten sicherstellen, dass die ESG-Risiken, die im Zuge der …
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50. Die Institute sollten sicherstellen, dass die ESG-Risiken, die im Zuge der …
Die Institute sollten sicherstellen, dass die ESG-Risiken, die im Zuge der Materialitätsbeurtei-lung als Teil ihrer Risikoinventur ermittelt werden, in der Erklärung des Instituts zum Risiko-appetit klar definiert und adressiert sind. Hinsichtlich des Risikoappetits sollte angegeben werden, welche Höhe und welche Arten von ESG-Risiken die Institute in welchem Umfang einzugehen bereit sind, auch im Hinblick auf Portfoliokonzentration und Diversifizierungs-ziele. Die Berücksichtigung der ESG-Risiken im Risikoappetit sollte mit den strategischen Zie-len und (Selbst-)Verpflichtungen des Instituts wie auch mit den in Abschnitt 6 näher angege-benen Plänen und Zielen in Einklang stehen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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