+51. Der Risikoappetit sollte mit Unterstützung von ESG-bezogenen KRI implementiert werden …

51. Der Risikoappetit sollte mit Unterstützung von ESG-bezogenen KRI implementiert werden …

Der Risikoappetit sollte mit Unterstützung von ESG-bezogenen KRI implementiert werden, einschließlich z. B. potenzieller Limite, Schwellenwerte und Ausschlüsse. Zur Bestimmung re-levanter und angemessener KRI sollten die Institute auf die Ergebnisse ihrer Materialitätsbe-urteilung sowie die besonderen Merkmale ihres Geschäftsmodells abstellen, unter Berück-sichtigung relevanter Geschäftsbereiche, Tätigkeiten, Produkte und Risiken in Bezug auf Wirt-schaftssektoren und geografische Aspekte, auch nach Ländern und genauer aufgegliederten geografischen Gebieten. Für die Bestimmung der KRI, die sie zur Verwendung in ihrem Rah-men für den Risikoappetit auswählen, sollten die Institute die in Abschnitt 5.7 aufgeführten Parameter berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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