+51. Der Risikoappetit sollte mit Unterstützung von ESG-bezogenen KRI implementiert werden …
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51. Der Risikoappetit sollte mit Unterstützung von ESG-bezogenen KRI implementiert werden …
Der Risikoappetit sollte mit Unterstützung von ESG-bezogenen KRI implementiert werden, einschließlich z. B. potenzieller Limite, Schwellenwerte und Ausschlüsse. Zur Bestimmung re-levanter und angemessener KRI sollten die Institute auf die Ergebnisse ihrer Materialitätsbe-urteilung sowie die besonderen Merkmale ihres Geschäftsmodells abstellen, unter Berück-sichtigung relevanter Geschäftsbereiche, Tätigkeiten, Produkte und Risiken in Bezug auf Wirt-schaftssektoren und geografische Aspekte, auch nach Ländern und genauer aufgegliederten geografischen Gebieten. Für die Bestimmung der KRI, die sie zur Verwendung in ihrem Rah-men für den Risikoappetit auswählen, sollten die Institute die in Abschnitt 5.7 aufgeführten Parameter berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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