+52. Die Institute sollten sicherstellen, dass alle relevanten Unternehmen der Gruppe wie auch die …
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52. Die Institute sollten sicherstellen, dass alle relevanten Unternehmen der Gruppe wie auch die …
Die Institute sollten sicherstellen, dass alle relevanten Unternehmen der Gruppe wie auch die Geschäftsbereiche und -einheiten, die Risiken tragen, den Risikoappetit des Instituts in Bezug auf ESG-Risiken richtig verstehen und umsetzen. Insbesondere in großen Instituten sollten die Risikolimite auf verschiedenen Ebenen des Instituts festgelegt werden, damit sie mit dem Ge-samtrisikoappetit in Einklang stehen; dabei sollten die das ESG-Risiko betreffenden Erwägun-gen in Bezug auf die vom Institut emittierten, vergebenen oder gehaltenen Produkte oder Finanzinstrumente, die Kundensegmente, die Art der Besicherung und die zur Risikominde-rung eingesetzten Instrumente angestellt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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