+52. Die Institute sollten sicherstellen, dass alle relevanten Unternehmen der Gruppe wie auch die …

52. Die Institute sollten sicherstellen, dass alle relevanten Unternehmen der Gruppe wie auch die …

Die Institute sollten sicherstellen, dass alle relevanten Unternehmen der Gruppe wie auch die Geschäftsbereiche und -einheiten, die Risiken tragen, den Risikoappetit des Instituts in Bezug auf ESG-Risiken richtig verstehen und umsetzen. Insbesondere in großen Instituten sollten die Risikolimite auf verschiedenen Ebenen des Instituts festgelegt werden, damit sie mit dem Ge-samtrisikoappetit in Einklang stehen; dabei sollten die das ESG-Risiko betreffenden Erwägun-gen in Bezug auf die vom Institut emittierten, vergebenen oder gehaltenen Produkte oder Finanzinstrumente, die Kundensegmente, die Art der Besicherung und die zur Risikominde-rung eingesetzten Instrumente angestellt werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/