+61. Soweit Institute für die Abdeckung der ESG-Risiken längere Zeithorizonte berücksichtigen …

61. Soweit Institute für die Abdeckung der ESG-Risiken längere Zeithorizonte berücksichtigen …

Soweit Institute für die Abdeckung der ESG-Risiken längere Zeithorizonte berücksichtigen, sollten diese Zeithorizonte als Informationsquelle verwendet werden, um ein hinreichendes Verständnis der potenziellen Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Kapitalplanung im Rah-men der regulären ICAAP-Zeithorizonte sicherzustellen. Die Zeithorizonte, die für die Bestim-mung des angemessenen internen Kapitals für die Abdeckung der ESG-Risiken betrachtet wer-den, sollten mit den Zeithorizonten, die als Teil des allgemeinen ICAAP des Instituts betrachtet werden, in Einklang stehen. Der ICAAP sollte hinreichend zukunftsorientiert sein, und sollte die von einem Institut vorgenommene Beurteilung ergeben, dass Risiken nicht durch Kapital abgedeckt, sondern durch andere Instrumente oder Maßnahmen gemindert werden sollten, so sollte dies erklärt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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