+5.5 Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals und Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der Liquiditätsausstattung
---+60. Die Institute sollten die materiellen ESG-Risiken und deren Auswirkungen auf die Kategorien …
---+61. Soweit Institute für die Abdeckung der ESG-Risiken längere Zeithorizonte berücksichtigen …
---+62. Die Institute sollten die Erkenntnisse aus ihren Risikobewertungsmethoden (einschließlich der …
---+63. Was Umweltrisiken angeht, sollten die Institute in ihrem ICAAP eine zukunftsbezogene …
---+64. Die Institute sollten materielle Umweltrisiken und deren Liquiditätsauswirkungen in ihr …
---+65. Die Institute sollten in ihren ICAAP- und ILAAP-Rahmen den Risikoappetit, die Schwellenwerte …
---+66. Bei Integration der ESG-Risiken in den ICAAP und der Umweltrisiken in den ILAAP der Institute …
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5.5 Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals und Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der Liquiditätsausstattung
5.5 Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals und Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der Liquiditätsausstattung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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60. Die Institute sollten die materiellen ESG-Risiken und deren Auswirkungen auf die Kategorien …
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Die Institute sollten die materiellen ESG-Risiken und deren Auswirkungen auf die Kategorien finanzieller Risiken in ihre Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapi-tals (ICAAP) aufnehmen und laufend internes Kapital in der Höhe, Art und Zusammensetzung vorhalten, das ihrer Einschätzung nach ausreicht, die Art und den Umfang der ESG-Risiken kurz-, mittel- und langfristig abzudecken.
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61. Soweit Institute für die Abdeckung der ESG-Risiken längere Zeithorizonte berücksichtigen …
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Soweit Institute für die Abdeckung der ESG-Risiken längere Zeithorizonte berücksichtigen, sollten diese Zeithorizonte als Informationsquelle verwendet werden, um ein hinreichendes Verständnis der potenziellen Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Kapitalplanung im Rah-men der regulären ICAAP-Zeithorizonte sicherzustellen. Die Zeithorizonte, die für die Bestim-mung des angemessenen internen Kapitals für die Abdeckung der ESG-Risiken betrachtet wer-den, sollten mit den Zeithorizonten, die als Teil des allgemeinen ICAAP des Instituts betrachtet werden, in Einklang stehen. Der ICAAP sollte hinreichend zukunftsorientiert sein, und sollte die von einem Institut vorgenommene Beurteilung ergeben, dass Risiken nicht durch Kapital abgedeckt, sondern durch andere Instrumente oder Maßnahmen gemindert werden sollten, so sollte dies erklärt werden.
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62. Die Institute sollten die Erkenntnisse aus ihren Risikobewertungsmethoden (einschließlich der …
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Die Institute sollten die Erkenntnisse aus ihren Risikobewertungsmethoden (einschließlich der in Abschnitt 4.2 genannten) dazu nutzen, den Bedarf an internem Kapital für Risikopositionen oder Portfolios mit höherer Empfindlichkeit für ESG-Risiken zu ermitteln und zu messen; dabei ist zu berücksichtigen, dass die Quantifizierungsmethoden für Umweltrisiken in unterschied-lichem Maße verfügbar und ausgereift sind wie diejenigen für Sozial- und Governance-Risiken.
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63. Was Umweltrisiken angeht, sollten die Institute in ihrem ICAAP eine zukunftsbezogene …
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Was Umweltrisiken angeht, sollten die Institute in ihrem ICAAP eine zukunftsbezogene Ein-schätzung ihrer Kapitalausstattung unter einem adversen Szenario vornehmen, das spezifi-sche Umweltrisikoelemente aufweist. Darüber hinaus sollten die Institute – wie in Absatz 90 der EBA-Stresstest-Leitlinien vorgesehen – Änderungen des Geschäftsplans des Instituts oder andere aus klima- oder umweltrisikobezogenen Stresstests und/oder inversen Stresstests hergeleitete Maßnahmen dokumentieren15 .
15 EBA-Leitlinien zu den Stresstests der Institute (EBA/GL/2018/04).
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64. Die Institute sollten materielle Umweltrisiken und deren Liquiditätsauswirkungen in ihr …
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Die Institute sollten materielle Umweltrisiken und deren Liquiditätsauswirkungen in ihr Ver-fahren zur Beurteilung der Angemessenheit der Liquiditätsausstattung (ILAAP) aufnehmen, und zwar über angemessene Zeithorizonte im Rahmen ihrer ILAAP-Abdeckung.
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65. Die Institute sollten in ihren ICAAP- und ILAAP-Rahmen den Risikoappetit, die Schwellenwerte …
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Die Institute sollten in ihren ICAAP- und ILAAP-Rahmen den Risikoappetit, die Schwellenwerte und Risikolimite beschreiben, die sie für materielle ESG-Risiken bzw. materielle Umweltrisiken festgelegt haben und deren Solvenz- oder Liquiditätsauswirkungen, sowie das Verfahren, nach dem sie diese Schwellenwerte und Risikolimite fortlaufend aktualisieren. Die Institute sollten genügend Kontextinformationen angeben, um ihre Analyse der Auswirkungen von ESG- bzw. Umweltrisiken auf Kapital und Liquidität nachvollziehbar zu machen; dazu gehören auch klare Angaben zu den verwendeten Methoden und zugrunde liegenden Annahmen.
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66. Bei Integration der ESG-Risiken in den ICAAP und der Umweltrisiken in den ILAAP der Institute …
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Bei Integration der ESG-Risiken in den ICAAP und der Umweltrisiken in den ILAAP der Institute sollten die Komplexität der Prozesse und die Ausgereiftheit der von den Instituten verwende-ten Methoden die Größe und Komplexität der Institute sowie die Ergebnisse ihrer Materiali-tätsbeurteilung berücksichtigen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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