+68. Für die Zwecke der Einbeziehung der ESG-Risiken in die Richtlinien und Verfahren für das …

68. Für die Zwecke der Einbeziehung der ESG-Risiken in die Richtlinien und Verfahren für das …

Für die Zwecke der Einbeziehung der ESG-Risiken in die Richtlinien und Verfahren für das Kre-ditrisiko gemäß Absatz 56 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung sollten die Institute sicherstellen, dass ihre sektorspezifischen Kreditvergaberichtlinien, die auch die ESG-Risiken berücksichtigen, von der Leitungsebene nach unten heruntergebrochen und für die Kundenbetreuer in den Geschäftsbereichen sowie die Kreditentscheider in klare Kriterien für die Kreditvergabe übersetzt werden, damit sichergestellt ist, dass die ESG-Risiken in den Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung integriert sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/