+75. Im Hinblick auf Reputationsrisiken sollten die Institute die Auswirkungen von ESG-Risiken auf …
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75. Im Hinblick auf Reputationsrisiken sollten die Institute die Auswirkungen von ESG-Risiken auf …
Im Hinblick auf Reputationsrisiken sollten die Institute die Auswirkungen von ESG-Risiken auf ihre Reputation bedenken und ein entsprechendes Risikomanagement vorsehen, das auch die potenziellen Risiken berücksichtigt, die sich ergeben, wenn an Unternehmen, bei denen – beispielsweise wegen Verstößen gegen soziale oder Menschenrechte – eine Anfälligkeit zu ESG-bezogenen Kontroversen besteht, Kredite vergeben werden oder in solche Unternehmen investiert wird. Gegebenenfalls sollten die Institute auch die Reputationsrisiken berücksichti-gen, die sich ergeben können, wenn sie selbst ihre Nachhaltigkeits(-selbst-)verpflichtungen oder Transitionspläne nicht einhalten oder wenn derartige (Selbst-)Verpflichtungen und Pläne nicht glaubhaft sind (oder für nicht glaubhaft gehalten werden).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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