+75. Im Hinblick auf Reputationsrisiken sollten die Institute die Auswirkungen von ESG-Risiken auf …

75. Im Hinblick auf Reputationsrisiken sollten die Institute die Auswirkungen von ESG-Risiken auf …

Im Hinblick auf Reputationsrisiken sollten die Institute die Auswirkungen von ESG-Risiken auf ihre Reputation bedenken und ein entsprechendes Risikomanagement vorsehen, das auch die potenziellen Risiken berücksichtigt, die sich ergeben, wenn an Unternehmen, bei denen – beispielsweise wegen Verstößen gegen soziale oder Menschenrechte – eine Anfälligkeit zu ESG-bezogenen Kontroversen besteht, Kredite vergeben werden oder in solche Unternehmen investiert wird. Gegebenenfalls sollten die Institute auch die Reputationsrisiken berücksichti-gen, die sich ergeben können, wenn sie selbst ihre Nachhaltigkeits(-selbst-)verpflichtungen oder Transitionspläne nicht einhalten oder wenn derartige (Selbst-)Verpflichtungen und Pläne nicht glaubhaft sind (oder für nicht glaubhaft gehalten werden).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/