+86. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Pläne und Zielvorgaben gut in ihre …
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86. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Pläne und Zielvorgaben gut in ihre …
Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Pläne und Zielvorgaben gut in ihre Geschäftsstrategien integriert sind und dass sie ihren Risiko- und Finanzierungsstrategien, ihrem Risikoappetit, ICAAP und Risikomanagementrahmen, so wie in Abschnitt 5 dargelegt, angepasst sind und mit diesen in Einklang stehen. Der Umfang der Regelungen für die Unternehmensführung und des Verfahrens für die Transitionsplanung wie auch die Ausgereiftheit der Planziele, (quantitativen) Ziele und Parameter der Pläne sollte die Art, Größe und Komplexität der Tätigkeit des jeweiligen Instituts und seine Materialitätsbeurteilung der ESG-Risiken berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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