+87. Da die Institute sicherstellen müssen, dass die ihre Pläne betreffenden Regelungen, Verfahren …
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87. Da die Institute sicherstellen müssen, dass die ihre Pläne betreffenden Regelungen, Verfahren …
Da die Institute sicherstellen müssen, dass die ihre Pläne betreffenden Regelungen, Verfahren und Mechanismen kohärent sind und gut ineinandergreifen, auch in ihren Tochterunterneh-men mit Sitz außerhalb der Union, und da diese Tochterunternehmen gemäß Artikel 109 Ab-satz 2 der Richtlinie 2013/36/EU alle für die Zwecke der Aufsicht über die konsolidierten Pläne relevanten Daten und Informationen vorlegen können müssen, sollten die Mutterinstitute bei der Ausarbeitung und Umsetzung des konsolidierten Plans die ESG-Risiken, denen ihre Toch-terunternehmen mit Sitz außerhalb der Union in materieller Weise ausgesetzt sind, unter Be-achtung der einschlägigen örtlichen Gesetze und regulatorischen ESG-Ziele berücksichtigen; zudem sollten sie in der Lage sein, einen auf guter Informationsgrundlage beruhenden kon-solidierten Ansatz nachzuweisen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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