+87. Da die Institute sicherstellen müssen, dass die ihre Pläne betreffenden Regelungen, Verfahren …

87. Da die Institute sicherstellen müssen, dass die ihre Pläne betreffenden Regelungen, Verfahren …

Da die Institute sicherstellen müssen, dass die ihre Pläne betreffenden Regelungen, Verfahren und Mechanismen kohärent sind und gut ineinandergreifen, auch in ihren Tochterunterneh-men mit Sitz außerhalb der Union, und da diese Tochterunternehmen gemäß Artikel 109 Ab-satz 2 der Richtlinie 2013/36/EU alle für die Zwecke der Aufsicht über die konsolidierten Pläne relevanten Daten und Informationen vorlegen können müssen, sollten die Mutterinstitute bei der Ausarbeitung und Umsetzung des konsolidierten Plans die ESG-Risiken, denen ihre Toch-terunternehmen mit Sitz außerhalb der Union in materieller Weise ausgesetzt sind, unter Be-achtung der einschlägigen örtlichen Gesetze und regulatorischen ESG-Ziele berücksichtigen; zudem sollten sie in der Lage sein, einen auf guter Informationsgrundlage beruhenden kon-solidierten Ansatz nachzuweisen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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