+89. Für die Genehmigung der Pläne und die Aufsicht über deren Durchführung sollte das Leitungsorgan …
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89. Für die Genehmigung der Pläne und die Aufsicht über deren Durchführung sollte das Leitungsorgan …
Für die Genehmigung der Pläne und die Aufsicht über deren Durchführung sollte das Leitungsorgan verantwortlich sein, das unter anderem regelmäßig über die relevanten Entwicklungen und die im Hinblick auf die Ziele des Instituts erzielten Fortschritte informiert werden und im Falle wesentlicher Abweichungen über Abhilfemaßnahmen entscheiden sollte.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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